Mann aus Fenster geworfen

Sollte man einen Anwalt einschalten, wenn man Opfer einer Straftat geworden ist? Ja unbedingt! Reicht es denn nicht aus, wenn die Polizei ermittelt? Nein, reicht es nicht. Ein aktuelles Beispiel möchte ich dazu – zusammengefasst — schildern.

Ein schwer verletzter junger Mann bittet mich, ihn im Krankenhaus zu besuchen. Er berichtet mir, dass er sich mit einem Bekannten in dessen Wohnung in der 2. Etage aufgehalten habe, sonst sei niemand den ganzen Abend dabei gewesen. Es sei zum Streit gekommen, der viel stärkere und doppelt so schwere Bekannte habe ihm zunächst zahlreiche Schläge und Tritte verpasst und ihm „zur Krönung“ einen Teleskopschlagstock über den Kopf gezogen. Mein Mandant verlor daraufhin das Bewusstsein und kann sich an nichts weiter erinnern. Später wurde mein Mandant auf der Straße unter dem Fenster des Bekannten mit schweren Verletzungen am ganzen Körper aufgefunden. Er hat mit Glück überlebt.

Die Ärzte teilen meinem Mandanten später mit, dass diese Verletzungen nur durch einen Sturz aus großer Höhe oder durch einen Aufprall bei großer Geschwindigkeit erklärbar sind. Mein Mandant geht – und ich meine zu Recht – davon aus, dass höchstwahrscheinlich sein Bekannter ihn nach dem Schlag aus dem Fenster geworfen hat, da es keine andere Erklärung für alles gibt.

Man sollte meinen, der Bekannte sitzt in Untersuchungshaft. Nein, stattdessen wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Ich habe gegen die Einstellung Beschwere eingelegt und eine umfangreiche Schilderung der Erinnerungen meines Mandanten an die Staatsanwaltschaft geschickt. Daraufhin ist das Verfahren wieder aufgenommen worden.

Wie es zu solche einer Fehlentscheidung gekommen?

Ich habe in der Ermittlungsakte gesehen, dass die Polizei meinen Mandanten nur einmal wenige Stunden nach der Tat sowie ein zweites Mal am Folgetag vernommen hat. Mein Mandant stand zu diesem Zeitpunkt unter starken Schmerzmitteln, die auch zu Erinnerungslücken führen. Mein Mandant hat deshalb bei der Polizei ausgesagt, sich an nichts erinnern zu können.

Mein Mandant hat sich heute noch einmal vernehmen lassen bei der Polizei — dieses Mal habe ich ihn begleitet — und hat alles richtig gestellt. Ich denke die Tage des Täters in Freiheit sind gezählt.

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