Ist lebenslang wirklich lebenslang?

Wie die meisten wissen, bedeutet eine lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland in der Regel nicht, dass der Verurteilte tatsächlich sein Leben lang hinter Gittrern verbringt. Aber könnten Sie erklären, was es mit der lebenslangen Freiheitsstrafe auf sich hat und wie lange der Verurteilte in Haft verbringen muss? Wir wollen die wichtigsten Fragen beantworten.

1. Was hat es mit den 15 Jahren auf sich?

In Deutschland können Straftäter, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung entlassen werden. Die Freiheitsstrafe ist also wirklich zunächst einmal lebenslang, aber der Täter muss sie nicht immer komplett absitzen. Er kann frühestens nach 15 Jahren beantragen, dass der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Zur Bewährung kommt er nach 15 Jahren nur frei, wenn der Gutachter und das Gericht davon ausgehen, dass der Täter nicht mehr gefährlich ist, er also keine neuen Straftaten begehen wird. Wenn das Gericht seinen Antrag ablehnt, kann er zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. zwei Jahre später) einen neuen Antrag stellen.

Wird der Täter dann irgendwann zur Bewährung entlassen, so steht er in der Regel 5 Jahre lang unter Bewährung. Begeht er während dieser Zeit eine neue Straftat oder verstößt sonst gegen die Bewährungsauflagen, so muss er in der Regel wieder in Haft und seine lebenslange Freiheitsstrafe weiter absitzen. Übersteht er die Bewährungszeit hingegen, so wird der Rest seiner Freiheitsstrafe erlassen.

2. Werden die meisten Täter nach 15 Jahren entlassen?

Nein, die meisten Täter werden nicht nach 15 Jahren entlassen. Dass ein Täter eine lebenslange Freiheitsstafe tatsächlich bin zum Tod absitzt, ist aber auch eher die Ausnahme. Der durchschnittliche Haftaufenthalt liegt bei der lebenslangen Freiheitsstrafe im Bereich von 19 bis 20 Jahren, in den süddeutschene Bundesländern ist die Haftzeit im Durchschnitt deutlich länger als in den norddeutschen.

3. Was ist, wenn jemand mehrfach zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wird?

Wenn ein Täter mehrfach zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, so werden die Strafen nicht etwa zu 2 oder 3 Mal lebenslänglich addiert. Es bleibt bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Chance auf eine Entlassung nach 15 Jahren dürfte dann aber erheblich sinken.

4. Was ist mit der besonderen Schwere der Schuld gemeint?

Wenn das Gericht, welches den Täter verurteilt der Meinung ist, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht ausreichend ist, so kann es den Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilen und zusätzlich die besondere Schwerde der Schuld feststellen. Das bedeutet, dass der Täter nicht schon nach 15 Jahren zur Bewährung entlassen werden kann, sondern das Gericht eine längere Frist als die 15 Jahre als sogenannte » Mindestverbüßungszeit» festlegt. Über die Mindestverbüßungszeit entscheidet allerdings erst viel später ein anderes Gericht. Als Mindestverbüßungszeit kann eine beliebig lange Zeit festgelegt werden. Bei dem Ex-RAF-Terroristen Christian Klar wurde die Frist beispielsweise auf 26 Jahre festgelegt. Er konnte somit frühestens nach 26 Jahren aus der Haft entlassen werden.

5. Was ist die Sicherungsverwahrung?

Die Sicherungsverwahrung bedeutet, dass ein verurteilter Straftäter auf unbeschränkte Zeit eingesperrt wird, bis die Gutachter und das Gericht der Ansicht sind, dass er nicht mehr gefährlich ist. Die Sicherungsverwahrung wird nur bei besonders gefährlichen Straftätern, die wiederholt schwere Straftaten begangen haben, angeordnet. Sie soll die Straftäter nicht bestrafen, sondern die Gesellschaft vor ihnen schützen. Deshalb hat ein Inhaftierter in Sicherungsverwahrung auch mehr Rechte und bessere Haftbedingungen, als die normalen Inhaftierten es haben.

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