Ein Mann aus Fürstenau war vor dem Landgericht Osnabrück unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt, weil er mindestens 6 Mal in einem Bordell mit einer umgebauten Gaspistole, die mit Gummigeschossen geladen war auf zwei Männer geschossen hatte. Das erste Geschoss traf einen Mann im Hals, das Gummigeschoss drang 6 cm tief ein, der Angeschossene überlebte nur mit Glück.
Nach einem wochenlangen Prozess, in dem vor dem Landgericht Osnabrück zahlreiche Zeugen und Sachverständige vernommen wurden, forderte der Staatsanwalt eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten unter anderem wegen versuchten Mordes.
Das Gericht schloss sich hingegen dem Plädoyer des Verteidigers an, der von keinem Tötungsvorsatz ausging und verurteilte den Schützen zu einer deutlich milderen Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten (nicht rechtskräftig). Außerdem hob es den Haftbefehl auf und entließ den Schützen nach rund 8 Monaten Untersuchungshaft wieder in Freiheit.
Den Artikel der NOZ vom 14.11.2016 finden Sie hier: Fürstenauer Bordell-Schütze muss ins Gefängnis