Können Schuhabdrücke einen Täter überführen?

Stellen Sie sich vor, die Staatsanwaltschaft klagt Sie an, einen Einbruch begangen zu haben, weil am Tatort Ihre Schuhabdrücke gefunden wurden. So ähnlich ist es einem Mandanten von mir gegangen. Ihm hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in zwei Firmengebäude eingebrochen  zu sein und aus dem einen Gebäude Laptops sowie eine Kamera und ein Navigationssystem und aus dem anderen Gebäude Lebensmittel und Werkzeug gestohlen zu haben. Die Beweislage schien auch zunächst wasserdicht zu sein. Denn zum einen hatte die Polizei einen Schuhabdruck gefunden, der genau zu den Schuhen passte, welche mein Mandant trägt. Außerdem hatte sie bei meinem Mandanten zuhause eine Kamera gefunden, die bei dem Einbruch entwendet worden war.

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