Strafverteidigung

Rechtsanwalt Thilo Schäck – Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht
Telefon: 0231 – 91 25 770
Email: info@strafrechtsexperten.net

Herzlich willkommen auf unserer Webseite!

Wenn Sie einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht suchen, sind Sie bei mir richtig. Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit als Strafverteidiger steht Ihr Interesse. Ich verteidige Sie gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe, dies sowohl im Ermittlungsverfahren, als auch vor allen deutschen Gerichten und in allen Instanzen!

Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf:

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Email: info@strafrechtsexperten.net

Besonders spezialisiert habe ich mich auf das Steuerstrafrecht, das Wirtschaftsstrafrecht sowie auf Wiederaufnahmeverfahren. In diesen Bereichen verfüge ich über eine besondere Qualifikation und Erfahrung. Mandate aus anderen Bereichen des Strafrechts nehme ich nur an, soweit dies zeitlich möglich ist.

„Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.“ (Oscar Wilde)

Ich biete Ihnen trotz vollem Terminkalender kurzfristige Besprechungstermine zu einer Ihnen passenden Zeit an und gebe Ihnen von Anfang an eine ehrliche Einschätzung zu dem gegen Sie geführten Strafverfahren bzw. den Erfolgsaussichten des Wiederaufnahmeverfahrens und den voraussichtlichen Kosten meiner Tätigkeit.

Neben einer wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung habe ich erfolgreich die Fachanwaltslehrgänge für Strafrecht und Steuerrecht absolviert und verfüge in beiden Rechtsbereichen über umfangreiche praktische Erfahrung. Ich bin sowohl Fachanwalt für Strafrecht, als auch Fachanwalt für Steuerrecht und besuche in deutlich überdurchschnittlichem Umgang Fortbildungen. Gerade wenn Sie in einem Steuerstrafverfahren oder bzgl. einer strafbefreienden Selbstanzeige anwaltliche Hilfe benötigen, gegen Sie ein wirtschaftsstrafrechtliches Verfahren geführt wird oder Sie ein Wiederaufnahmeverfahren betreiben möchten, sind Sie bei mir an der richtigen Adresse.

Wichtig ist natürlich, dass Sie als Mandant bei Ihrem Anwalt ein gutes Gefühl haben und „die Chemie stimmt“. Deshalb biete ich allen potentiellen Mandanten an, dass wir uns zunächst zu einem Erstgespräch treffen und Sie erst anschließend – gerne auch nachdem Sie sich mit weiteren in Fragen kommenden Anwälten getroffen haben – entscheiden, ob Sie mich mit Ihrer Strafverteidigung beauftragen wollen. Über die Kosten eines Erstgesprächs, die unter anderem von der Dauer des Gesprächs und des Rechtsgebiets abhängen, informiere ich Sie gerne vorab telefonisch oder per Email. Selbstverständlich besuche ich Sie auch in Haft oder an jedem sonstigen Ort – und dies nicht nur in Deutschland.

Wenn Sie sich entscheiden sollten mich zu beauftragen, so schließen wir eine schriftliche Honorarvereinbarung ab. Meistens wird endweder ein Zeithonorar, oder ein Pauschalhonorar für die gesamte Tätigkeit bzw. eine Kombination aus beidem vereinbart. Ich kläre Sie in jedem Fall immer zu Beginn eines Mandats über die voraussichtlichen Kosten auf.

Sollten Sie der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sein, so kann ich Ihnen anbieten, dass wir auf Russisch oder Englisch miteinander kommunizieren. Russisch spreche ich fließend.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf:

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Ich bedanke mich für Ihr Interesse an meiner Tätigkeit sowie an dieser Webseite und freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Mit freundlichen Grüßen

Thilo Schäck
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

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