Darf man jemandem den Autoschlüssel abnehmen um zu verhindern, dass er betrunken Auto fährt?

Mein Mandant hatte sich auf einer Weihnachtsfeier seines ehemaligen Arbeitgebers seinen Autoschlüssel mit Gewalt von einem Arbeitskollegen zurück geholt, nachdem dieser ihm diesen abgenommen hatte, damit mein Mandant nicht betrunken Auto fährt. Wer war im Recht, der Arbeitskollege oder mein Mandant?

Gar nicht so einfach zu beantworten. Es gab nämlich hier unterschiedliche Versionen, was genau passiert ist. Während der Arbeitskollege bei der Polizei ausgesagt hatte, dass er meinem Mandanten den Autoschlüssel nur abgenommen habe, um zu verhindern, dass dieser betrunken Auto fährt, hat mein Mandant eine andere Version erzählt. Danach wollte er gar nicht Auto fahren, sondern zusammen mit seiner Freundin aus dem Auto das Portemonnaie holen und mit dem Taxi nach Hause fahren. Er habe seinen Arbeitskollegen mehrmals zur Rückgabe des Autoschlüssels aufgefordert, und nachdem dieser den Schlüssel nicht herausgegeben habe, ihm ins Gesicht geschlagen und so den Schlüssel wiedererlangt.

Da nicht aufzuklären war, wie sich der Vorfall tatsächlich ereignet hat, haben wir uns mit dem Richter, dem Staatsanwalt und mit dem Arbeitskollegen geeinigt: Mein Mandant bezahlt freiwillig an seinen Arbeitskollegen ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro. Im Gegenzug wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. Eine gute Lösung für alle.

Zurück zur Ausgangsfrage: Ja es ist erlaubt, einer betrunkenen Person den Autoschlüssel wegzunehmen. Dies aber natürlich nur dann, wenn diese auch vorhat, Auto zu fahren.

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