Ich hatte vor dem Landgericht Osnabrück einen jungen Mann verteidigt, dem ein Überfall auf einen Autohandel in Nordhorn vorgeworfen wurde. Trotz engagierter Verteidigung wurde er wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten (ohne Bewährung) verurteilt.
Erfolg hatten wir jetzt allerdings mit unserer Revision vor dem Bundesgerichtshof. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgrund von Strafzumessungsfehlern in der Rechtsfolge aufgehoben. Dies bedeutet, dass das Landgericht Osnabrück mit neuen Richtern in den kommenden Monaten noch einmal neu über die Strafe verhandeln muss.
Einen Überblick über unsere weiteren gewonnenen Revisionen finden Sie hier.