Erfolgreiche Revisionen

Jahr 2019

Das Oberlandesgericht Hamm (Az: III-3 RVs 6-7/19) hebt ein Urteil des Landgerichts Bielefeld (Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten ohne Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern) aufgrund von zahlreichen Verfahrensfehlern – mehrere Verstöße gegen § 251 StPO sowie mehrere Verstöße gegen § 244 StPO – vollständig auf.

Jahr 2018

Der Bundesgerichtshof (Az: 3 StR 8/18) hebt ein Urteil des Landgerichts Osnabrück (Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten ohne Bewährung wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung) aufgrund von Strafzumessungsfehlern in der Rechtsfolge auf.

Jahr 2017

Das Oberlandesgericht Celle (Az: 2 Ss 149/17) hebt ein Urteil des Landgerichts Hannover (Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung wegen verschiedener Diebstähle) aufgrund eines Verfahrensfehlers – eines Verstoß gegen die Urteilsverkündungsfrist des § 268 Abs. 3 StPO – vollständig auf.

Das Oberlandesgericht Oldenburg (Az: 1 Ss 108/17) hebt ein Urteil des Amtsgerichts Meppen (Freiheitsstrafe von 6 Monaten mit Bewährung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte) aufgrund eines materiellen Fehlers – das Amtsgericht Meppen hat keine Feststellungen zur formellen Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung getroffen – vollständig auf.

Das Oberlandesgericht Oldenburg (Az: 1 Ss 148/17) hebt ein Urteil des Amtsgerichts Osnabrück (Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 5,00 Euro wegen gewerbsmäßigen Diebstahls) aufgrund eines Verstoßes gegen § 261 StPO („Inbegriffsrüge“) vollständig auf.

Jahr 2016

Das Oberlandesgericht Braunschweig (Az: 1 Ss 13/16) hebt ein Urteil des Landgerichts Braunschweig (Freiheitsstrafe von 1 Jahr zur Bewährung wegen räuberischen Diebstahls) aufgrund eines materiellen Fehlers des Urteils – das Landgericht hatte unvertretbar die Besitzerhaltungsabsicht bejaht – vollständig auf.

Das Oberlandesgericht Oldenburg (Az: 1 Ss 152/16) hebt ein Urteil des Landgerichts Osnabrück (Freiheitsstrafe von 2 Monaten zur Bewährung wegen Besitzes von Betäubungsmittel) aufgrund eines Verstoßes bei der Strafzumessung teilweise auf und verurteilt meinen Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monate zur Bewährung.

Jahr 2013

Der Bundesgerichtshof (Az: 3 StR 154/13) hebt ein Urteil des Landgerichts Osnabrück (Freiheitsstrafe von 3 Jahren ohne Bewährung wegen Betruges) aufgrund eines Verfahrensfehlers – das Landgericht hatte fehlerhaft einen Beweisantrag auf Vernehmung von 166 Zeugen abgelehnt – vollständig auf.

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