Ein rechtskräftiges Strafurteil kann oftmals nun noch im Wege eines Wiederaufnahmeverfahrens angegriffen werden. Die hohen vom Gesetzgeber aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen verbunden mit einer äußerst restriktiven Rechtsprechung führen dazu, dass Wiederaufnahmeanträge nur in sehr geringem Umfang Erfolg haben und eine strafrechtliche Spezialmaterie darstellen. Die Begründungsanforderungen sind ähnlich hoch wie die einer Revision, wenngleich im Wiederaufnahmeverfahren gerade nicht wie in der Revision Rechtsfehler geltend gemacht werden, sondern in erster Linie neue Tatsachen und Beweismittel zum Erfolg führen können.
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Rechtsanwalt Thilo Schäck – Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht
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