Stellen Sie sich vor, die Staatsanwaltschaft klagt Sie an, einen Einbruch begangen zu haben, weil am Tatort Ihre Schuhabdrücke gefunden wurden. So ähnlich ist es einem Mandanten von mir gegangen. Ihm hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in zwei Firmengebäude eingebrochen zu sein und aus dem einen Gebäude Laptops sowie eine Kamera und ein Navigationssystem und aus dem anderen Gebäude Lebensmittel und Werkzeug gestohlen zu haben. Die Beweislage schien auch zunächst wasserdicht zu sein. Denn zum einen hatte die Polizei einen Schuhabdruck gefunden, der genau zu den Schuhen passte, welche mein Mandant trägt. Außerdem hatte sie bei meinem Mandanten zuhause eine Kamera gefunden, die bei dem Einbruch entwendet worden war.
Architektin verstrickt sich in Widersprüche – Verfahren eingestellt
Wenn eine Zeugin vor Gericht etwas ganz anderes aussagt, als sie gegenüber der Polizei gesagt hatte, wird der Richter stutzig. Wenn dann auch noch nach fast jeder Nachfrage das Geschehen anders dargestellt wird, so platz einem Richter irgendwann die Hutschnur.
Ist lebenslang wirklich lebenslang?
Wie die meisten wissen, bedeutet eine lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland in der Regel nicht, dass der Verurteilte tatsächlich sein Leben lang hinter Gittrern verbringt. Aber könnten Sie erklären, was es mit der lebenslangen Freiheitsstrafe auf sich hat und wie lange der Verurteilte in Haft verbringen muss? Wir wollen die wichtigsten Fragen beantworten.