Harte Verurteilung: Höchststrafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis

Unser Mandant war vor dem Amtsgericht Lingen angeklagt, ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren zu sein. Für das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. In der Praxis wird für dieses Delikt beim ersten Mal in der Regel eine kleine Geldstrafe verhängt und erst nach diversen Wiederholungen spricht ein Gericht überhaupt eine Freiheitsstrafe aus. Zwar hatte unser Mandant zahlreiche Vorstrafen, darunter mehrere Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, so dass durchaus eine mehrmonatige Freiheitsstrafe im Raume stand. Das Urteil viel dann aber ungewöhnlich hart aus: Der Richter verurteilte unseren Mandanten zur Höchststrafe von einem Jahr ohne Bewährung.

In meiner Zeit als Strafverteidiger ist es das erste Mal, dass einer meiner Mandanten zur Höchststrafe die das Gesetz vorsieht verurteil wird. Dies kommt auch in Deutschland — abgesehen von einer Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe für Mord und andere besonders schwere Straftaten – fast nie vor. Denn mit einer Höchststrafe gibt der Richter zu verstehen, dass er sich keinen Fall vorstellen kann, der noch schlimmer ist. Denn mehr als Höchststrafe geht ja nicht.

Einen negativen Beigeschmack hat das Verfahren auch deshalb, weil Gericht und Staatsanwaltschaft unserem Mandanten sogar eine Geldstrafe angeboten hatten, die er aber abgelehnt hat, weil er gar nicht Auto gefahren sei. Er wollte nur einen Freispruch akzeptieren. Und genau dieses Ziel verfolgen wir jetzt weiter vor dem Landgericht Osnabrück. Dort wird die Hauptverhandlung wiederholt, weil wir gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt haben.

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