Fast 3 kg Marihuana gefunden – Freispruch vor dem Landgericht Münster!

Unser Mandant war zunächst vor dem Amtsgericht Ahaus angeklagt worden wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Die Polizei hatte in einer Tüte knapp 3 kg Marihuana gefunden, allerdings nicht bei ihm, sondern im Kellerabteil seiner Nachbarin! Dennoch klagte die Staatsanwaltschaft unseren Mandanten an, da dieser sich tatsächlich verdächtig verhalten hatte. Er hatte seine Nachbarin gefragt, ob diese eine Tüte gesehen habe, die er in ihrem Kellerabteil abgestellt habe. Auch ein anderer Nachbar hatte unseren Mandanten belastet und erzählt, dieser habe ihm gesagt, eine Tüte mit Marihuana bei seiner Nachbarin im Keller abgestellt zu haben.

Obwohl die Staatsanwältin einen Freispruch beantragt hatte, wurde unser Mandant vom Amtsgericht Ahaus zunächst zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil haben wir Berufung eingelegt – mit Erfolg! In der heutigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Münster wurden nicht nur die beiden Nachbarn und ein Polizeibeamter als Zeugen vernommen, sondern auch ein von der Verteidigung benannter „neuer“ Zeuge der bestätigt hat, dass nicht unser Mandant etwas mit Drogen zu tun hat, sondern sein Nachbar! Das Ende vom Lied: Das Landgericht Münster hat unseren Mandanten vollumfänglich freigesprochen, weil ihm die Beweise nicht ausreichten.

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