Unsere Mandantin war vom Amtsgericht Osnabrück wegen gewerbsmäßigem Diebstahl zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen von je 5 Euro, also insgesamt 600 Euro verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten wir Revision eingelegt. Unserer Ansicht nach hätte unsere Mandantin, die den Diebstahl vor Gericht zugegeben hatte, nur wegen eines «normalen» Diebstahls zu einer deutlich niedrigeren Geldstrafe verurteilt werden dürfen. Heute kam die erfreuliche Post: Revision gewonnen! Das Oberlandesgericht Oldenburg hat das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück vollständig aufgehoben und der Prozess muss nun durch einen anderen Richter widerholt werden.
Revisionen in Strafsachen gehören zu den größten Herausforderungen im Strafrecht, haben sie doch statistisch gesehen nur in 1-2 % der Fälle Erfolg. Um so erfreulicher sind gewonnene Revisionen.