Darf man seinen Anwalt mit gestohlenen Jeans oder Parfums bezahlen?

Natürlich nicht! Und ich finde es eine Frechheit, dass immer wieder Mandanten versuchen, mich mit gestohlenen Dingen zu bezahlen bzw. zu beschenken.

Fall 1 (von ihm hatte ich vor einigen Monaten bereits berichtet): Ich packe ein Geschenk meines Mandanten aus und entdecke eine neue Markenjeans mit Preisetikett dran.

Da der Mandant kein Geld, dafür aber eine Latte von Vorstrafen wegen Ladendiebstahls hat kommt mir die Sache komisch vor. Ich rufe im Laden an und erfahre, dass die Hose tatsächlich gestohlen worden ist und bringe sie zurück ins Geschäft. Den Namen meines Mandanten teile ich natürlich nicht mit, was ich als Rechtsanwalt weder muss noch darf.

Fall 2 (in den letzten Tagen passiert): Ein Mandant sitzt vor mir, der ebenfalls nie Geld, aber eine Latte von Vorstrafen wegen Ladendiebstahls hat:

Mandant: Möchten Sie ein Parfum haben von Armani?

Ich: Nein danke.

Mandant: Ist ganz neu!

Ich: Nein vielen Dank.

Mandant: Ist kein Problem, ich habe 3 davon. Sie können gerne eines haben.

Ich: Dann erst recht nicht, danke.

Was glaubt der eigentlich? Wenn er drei gleiche neue Parfums dabei hat und mir eines schenken will, aber er nie Geld hat muss ich nicht lange nachdenken, dass die Parfums höchstwahrscheinlich gestohlen sind. Ich finde es schon dreist, dass manche Mandanten versuchen, mich mit gestohlenen Dingen zu bezahlen. Und ich finde es erschreckend, dass es Menschen gibt, die den Umgang mit gestohlenen Dingen als völlig normal ansehen und gar kein Unrechtsbewusstsein haben!

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