Wenn eine Zeugin vor Gericht etwas ganz anderes aussagt, als sie gegenüber der Polizei gesagt hatte, wird der Richter stutzig. Wenn dann auch noch nach fast jeder Nachfrage das Geschehen anders dargestellt wird, so platz einem Richter irgendwann die Hutschnur.
So ist es in einem Prozess vor dem Amtsgericht Meppen gewesen. Angeklagt waren zwei Männer. Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie eine Architektin auf einer Baustelle geschlagen und sich trotz Aufforderung nicht von der Baustelle entfernt hätten. Eigentlich war die Ausgangslage für die beiden Angeklagten nicht gut. Nicht nur die Architektin hatte vor der Polizei gegen beide ausgesagt. Auch zwei Mitarbeiter der Architektin hatten teilweise die Vorwürfe bestätigt. Vor Gericht dann wurden die Widersprüche in der Zeugenaussage der Architektin dann aber immer größer. Während sie gegenüber der Polizei bezüglich meines Mandanten behauptet hatte, mit diesem bereits früher Streit gehabt zu haben, behauptete sie nun vor Gericht, ihn gar nicht zu kennen. Außerdem sagte sie vor Gericht aus, einer der Männer habe versucht, ihr das Handy wegzunehmen um zu verhindern, dass sie die Polizei rufe. Merkwürdiger Weise fand sich darüber im Polizeibericht kein Wort. Auch den genauen Ablauf der Tat schilderte sie nach jeder Nachfrage anders, weshalb der Richter irgendwann genervt fragte, ob sie vielleicht noch eine fünfte Version erzählen wolle. Im Ergebnis wurde das Verfahren gegen beide Angeklagten eingestellt. Sogar die Anwaltskosten unseres Mandanten trägt der Staat.