Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten für Handydieb

In der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Hannover wurde ein aus Algerien stammender jungen Mann insgesamt zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten (ohne Bewährung) verurteilt.

Er soll nach Auffassung des Gerichts in zwei verschiedenen Bars insgesamt fünf Diebstähle begangen haben, wobei es im Wesentlichen um Handys und Geld ging und es in zwei Fällen nur zum Versuch des Diebstahls kam. Da bei der Festnahme durch die Polizei in der Jackentasche des Mannes ein Pfefferspray gefunden wurde, verurteilte das Gericht den Mann in zwei Fällen wegen eines „Diebstahls mit Waffen“. Das Urteil ist ungewöhnlich hart ausgefallen – selbst die Staatsanwaltschaft hatte nur eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr gefordert. Der Verteidiger des Mannes, Rechtsanwalt Schäck, hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

Auch die Bildzeitung hat über den Prozess berichtet:

http://www.bild.de/regional/hannover/diebstahl/vorsicht-kneipen-diebe-53362638.bild.html

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