Was war passiert? Ein junger Mann hatte einen PKW zur Reifenreparatur in eine Autowerkstatt gegeben. Dort wurde ihm schon nach wenigen Minuten mitgeteilt, dass eine Reparatur des Reifens nicht möglich sei. Die Mitarbeiterin verlangte von ihm für diese Feststellung 20 Euro, später ging sie mit dem Preis auf 15 Euro runter. Der junge Mann sah nicht ein, Geld zu bezahlen, da aus seiner Sicht gar nichts gemacht worden war und wollte mit dem PKW die Werkstatt verlassen. Die Mitarbeiterin weigerte sich, den Schlüssel heraus zu geben, bevor sie nicht das Geld bekäme. Daraufhin rief der junge Mann seinen Vater an, der dazu kam, die Mitarbeiterin ins Gesicht schlug, während sein Sohn den Schlüssel an sich nahm. Anschließend entfernten sich beide mit dem PKW.
Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin gegen beide Anklage vor dem Amtsgericht Rheine wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung, wofür das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 1 bis 15 Jahren vorsieht. Der Vorwurf war also erheblich und die Gefahr, ins Gefängnis zu müssen stand für beide im Raum! Da beide Angeklagten mit Hilfe ihrer Verteidiger in der Hauptverhandlung einen Täter-Opfer-Ausgleich durchführten, ein umfassendes Geständnis ablegten und die Richter überzeugt werden konnten, dass es sich um einen doch sehr ungewöhnlich „harmlosen“ Fall handelt, kamen beide Angeklagten sehr glimpflich davon: Das Gericht führte eine sogenannte zweifache Strafrahmenverschiebung durch und verurteilte beide nur zu einer Geldstrafe von 90 bzw. 100 Tagessätzen.
Dies wollte die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren und legte gegen das aus ihrer Sicht viel zu milde Urteil Berufung ein – allerdings erfolglos. Nach eineinhalb stündiger Hauptverhandlung vor dem Landgericht Münster entschieden die drei Richter, dass sie die Berufung der Staatsanwaltschaft verwerfen und das Urteil des Amtsgerichts Rheine bestehen bleibt. Glück gehabt!