Ein langer Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück ist zu Ende gegangen.
Hatte die Staatsanwaltschaft unserem Mandanten zunächst einen Mord, der nach dem Gesetz nur mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden kann vorgeworfen, wurde er nun nur wegen eines Totschlags im minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.
Mehr dazu im Artikel der NOZ im folgenden Link.