Rechtswidrige Funkzellenabfrage durch die Polizei

Im August 2014 wurden durch die Polizei in Osnabrück die Daten von rund 13.000 Mobiltelefonen abgefragt um aufzuklären, wer zwei Männern, von denen einer der rechten Szene angehört, Tränengas ins Gesicht gesprüht hatte.

Das Verfahren wurde gegen die neun Beschuldigten, die alle der linken Szene angehören und von denen soweit bekannt kein einziger vorbestraft war, eingestellt.

Der Aufschrei aufgrund dieses polizeilichen Vorgehens war groß. Unter anderem kam es zu einer FDP-Anfrage im Niedersächsischen Landtag und die Landesdatenschutzbeauftragte schaltete sich ein. Das Landgericht Osnabrück hat die Funkzellenabfrage mittlerweile für rechtswidrig erklärt.

Der NDR hat ein Fernsehinterview mit Rechtsanwalt Schäck geführt, der einen der Beschuldigten verteidigt hat. Das Interview finden Sie hier: Funkzellenabfrage: Was darf ausgewertet werden?

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