Strafanzeige gegen mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher erstattet

73 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs werden – zu Recht – immer noch neue Strafverfahren gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher eingeleitet. Eine von Rechtsanwalt Schäck vertretene junge Frau hat gegen einen 94-jährigen in Georgsmarienhütte lebenden Mann Strafanzeige erstattet.

Die Ermittlungen haben nun endlich Fahrt aufgenommen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle hat die Ermittlungen übernommen. Dem 94-jährigen Mann aus Georgsmarienhütte wird vorgeworfen, als Mitglied der Waffen-SS im September 1941 an einem Massenmord an mehr als 33.700 Juden im ukrainischen Babyn Jar bei Kiew beteiligt gewesen sein.

https://www.noz.de/lokales/georgsmarienhuette/artikel/1020925/generalstaatsanwaltschaft-uebernimmt-verfahren-gegen-ex-ss-mann-aus-gmhuette

Die wichtigsten Fragen zur Untersuchungshaft

Viele Fragen drehen sich um die Untersuchungshaft. Wir wollen die wichtigsten davon beantworten.

  1. Wann kommt ein Beschuldigter in Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft kann in Deutschland nur ein Richter anordnen. Die meisten Beschuldigten kommen nicht in Untersuchungshaft. Für die Untersuchungshaft ist zunächst ein dringender Tatverdacht erforderlich. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat, sehr hoch sein muss.

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Harte Verurteilung: Höchststrafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis

Unser Mandant war vor dem Amtsgericht Lingen angeklagt, ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren zu sein. Für das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. In der Praxis wird für dieses Delikt beim ersten Mal in der Regel eine kleine Geldstrafe verhängt und erst nach diversen Wiederholungen spricht ein Gericht überhaupt eine Freiheitsstrafe aus. Zwar hatte unser Mandant zahlreiche Vorstrafen, darunter mehrere Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, so dass durchaus eine mehrmonatige Freiheitsstrafe im Raume stand. Das Urteil viel dann aber ungewöhnlich hart aus: Der Richter verurteilte unseren Mandanten zur Höchststrafe von einem Jahr ohne Bewährung.

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