Erhalte ich einen Pflichtverteidiger?
Das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Sprechen Sie Ihren Strafverteidiger an und fragen Sie ihn, ob er sich als Pflichtverteidiger beiordnen lassen kann.
Ob Sie einen Pflichtverteidiger bekommen, hängt nicht – wie viele denken – von Ihren finanziellen Verhältnissen ab, sondern in erster Linie davon, wie schwer die Tat wiegt die man Ihnen vorwirft. Die wichtigste Grundregel an welche sich die meisten Gerichte halten ist die, dass Sie einen Pflichtverteidiger erhalten, wenn Ihnen eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr droht.
Wenn Sie wissen möchten, ob wir Ihren Fall als Pflichtverteidiger übernehmen können, dann kontaktieren Sie uns gerne.
Ist ein Pflichtverteidiger für mich kostenlos?
Erst einmal wird der Pflichtverteidiger vom Staat bezahl und nicht von Ihnen. Wenn Sie vor Gericht aber verurteilt werden, so stellt der Staat Ihnen diese Kosten aber anschließend in Rechnung. Der Pflichtverteidiger ist also nicht kostenlos für Sie, sondern Sie müssen für seine Kosten lediglich erst später aufkommen.
Wenn Sie hingegen freigesprochen werden, so ist der Pflichtverteidiger tatsächlich kostenlos für Sie. In diesem Fall erhalten Sie aber sowieso auch Ihre eigenen Anwaltskosten (zumindest teilweise) zurück.
Wenden Sie sich an Ihren Verteidiger, er wird Ihnen alles Weitere erklären.
Die Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.