Steuerstrafverfahren / Selbstanzeige

Rechtsanwalt Thilo Schäck – Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Telefon: 0231 – 91 25 770
Email: schaeck@nbh-strafrecht.de

Herzlich willkommen auf meiner Webseite!

Wenn gegen Sie ein Steuerstrafverfahren geführt wird oder Sie befürchten, in den Fokus der Finanzermittler geraten zu können, sollten Sie frühzeitig einen auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Haben Sie beispielsweise nicht alle Einkünfte deklariert und lassen sich früh genug beraten, besteht in vielen Fällen noch die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben, was – wenn alles richtig gemacht wird – immer eine vollständige Einstellung des Steuerstrafverfahrens zur Folge hat! In anderen Fällen kann die Strategie natürlich ganz anders aussehen – alles hängt von den individuellen Besonderheiten Ihres Falles und Ihrer Lebenssituation ab. Lassen Sie sich jetzt beraten!

Ich habe mich insbesondere spezialisiert auf folgende Spezialgebiete:

  • Steuerstrafverfahren (Ermittlungsverfahren und alle gerichtlichen Instanzen)
  • Strafbefreiende Selbstanzeige
  • Hilfe im Bereich Tax-Complaince und/oder Criminal-Compliance
  • Betriebsprüfungen /Außenprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen, Kassennachschauen usw. des Finanzamts einschließlich des anschließenden Besteuerungsverfahrens (Steuerbescheid, Einspruchsverfahren, Klageverfahren vor dem Finanzgericht)
  • Haftungsbescheide des Finanzamts
  • Geldwäscheverfahren
  • Verfahren, an denen der Zoll beteiligt ist (z.B. Vorwurf der Schwarzarbeit, Mindestlohnverstoß u.a.)
  • Verfahren, an denen die deutsche Rentenversicherung beteiligt ist (z.B. Betriebsprüfungen)

Nehmen Sie für ein Erstgespräch gerne Kontakt zu mir auf:

Telefon: 0231 – 91 25 770
Email: schaeck@nbh-strafrecht.de

Sie möchten zunächst weitere Informationen erhalten? Dann lesen Sie gerne weiter.

Sie sollten sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden, der sich auf das Steuerstrafrecht spezialisiert hat. Wichtigstes Indiz für die Qualifikation eines Rechtsanwalts stellen heute Fachanwaltstitel dar. Achten Sie darauf, dass Ihr Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht ist. Die Kombination dieser beiden Fachanwaltstitel stellt eine weitgehende Gewähr für die Spezialisierung eines Rechtsanwalts auf die Spezialmaterie des Steuerstrafrechts dar. Ich habe mich zusätzlich zum Zertifizieren Berater für Steuerstrafrecht weiterqualifiziert – eine Kombination, die nur wenige im Steuerstrafrecht tätige Rechtsanwälte vorweisen können.

Genauso wie Sie sich nicht von einem Ohrenarzt am Herzen operieren lassen würden, sollten Sie auch mit einem Steuerstrafverfahren nicht zu einem auf das Familienrecht oder Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt gehen.

Über die Kosten des Erstgespräch informiere ich Sie gerne vorab telefonisch oder per Email. Diese hängen insbesondere von der Dauer und Art des Gesprächs ab. Sie können sich anschließend in Ruhe entscheiden, ob Sie mich mit der weiteren Vertretung und Verteidigung beauftragen möchten. Diese Entscheidung müssen Sie selbst treffen. Gerne können Sie auch zu verschiedenen Rechtsanwälten gehen, um einen besseren Vergleich zu haben.

Wenn Sie sich entscheiden sollten mich zu beauftragen, so schließen wir eine schriftliche Honorarvereinbarung ab. Meistens wird endweder ein Zeithonorar, oder ein Pauschalhonorar für die gesamte Tätigkeit bzw. eine Kombination aus beidem vereinbart. Ich kläre Sie in jedem Fall immer zu Beginn eines Mandats über die voraussichtlichen Kosten auf.

Melden Sie sich am besten noch heute bei mir, denn in den meisten Fällen läuft die Zeit gegen Sie!

Mit freundlichen Grüßen

Thilo Schäck
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

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