Strafverfahren / Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Corona und Covid-19

Fast täglich werden aktuell von den Landkreisen und kreisfreien Städten Allgemeinverfügungen erlassen. Nicht nur Gewerbetreibende, Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Amtspersonen, sondern auch Privatpersonen können sich schnell dem Vorwurf ausgesetzt sehen, eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat begangen zu haben, etwa indem sie sich an eine Ausgangssperre nicht gehalten, sich unzulässig mit mehreren Personen getroffen haben oder entgegen einer Allgemeinverfügung einer gewerblichen Tätigkeit nachgegangen sind.

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