Ein von uns verteidigter Mann mittleren Alters hatte bei Edeka diverse Lebensmittel gestohlen und war deshalb nun vor dem Amtsgericht Osnabrück angeklagt. Ein Ersttäter wäre bei einem solchen Diebstahl mit einer moderaten Geldstrafe weggekommen.
Dieb bekommt nach gewonnener Revision Bewährung
Wir (http://strafrechtsexperten.net/2017/10/03/freiheitsstrafe-von-1-jahr-und-6-monaten-fuer-handydieb/) und die Bildzeitung (http://www.bild.de/regional/hannover/diebstahl/vorsicht-kneipen-diebe-53362638.bild.html) hatten schon berichtet von einem unserer Mandanten, der wegen zahlreicher Diebstähle verurteilt worden war. Zunächst war er vom Amtsgericht Hannover zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung verurteilt worden, dann vom Landgericht Hannover zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Unser Mandant saß die ganze Zeit in Untersuchungshaft.
Aufgrund unserer gewonnenen Revision musste das Landgericht Hannover – mit neuen Richtern – die Hauptverhandlung nun wiederholen. Mit einem für unseren Mandanten sehr positiven Ausgang:
Therapie statt Haft für Betrüger
Unser Mandant war wegen insgesamt 11 Taten des gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Amtsgericht Papenburg angeklagt. Die Betrugstaten deckten die ganze Spanne von Betrügereien ab: So hatte unser Mandant bei Ebay mehrfach teure Artikel verkauft und diese – da er sie gar nicht besaß – nach Erhalt des Geldes nie versandt. In zahlreichen Fällen hatte er Tankrechnungen nicht beglichen. Auch hatte er ein Fahrzeug, welches ihm zum Einbau einer Autogasanlage überlassen worden war, einfach weiterverkauft und ihm gelieferte Autogasanlagen nicht bezahlt.
Da er zahlreiche einschlägige Vorstrafen mitbrachte und auch aktuell mehrere Freiheitsstrafen absitzt, war die Ausgangslage zunächst einmal düstern.
Angreifer wegen fahrlässiger Tötung zu Haftstrafen verurteilt
Der Prozess um den tragischen Tod des 73-jährigen Streitschlichters an einer Tankstelle in Ibbenbüren ist zu Ende gegangen – zumindest vorerst. Das Amtsgericht Ibbenbüren hat die beiden Angreifer zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 2 Monaten (ohne Bewährung) sowie 1 Jahr und 2 Monaten (mit Bewährung) wegen fahrlässiger Tötung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung verurteilt. Außerdem müssen beide an unseren Mandanten ein Schmerzensgeld von 1.200 Euro bezahlen.
Allerdings haben die beiden Angreifer Berufung eingelegt. Der Prozess wird deshalb vor dem Landgericht Münster wiederholt werden müssen.
Die Berichterstattung zu dem Urteil finden Sie hier:
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/urteil-prozess-toter-streitschlichter-100.html
https://www.n-tv.de/panorama/Brueder-sind-fuer-Rentner-Tod-verantwortlich-article20402848.html