Paketbote nach langem Kampf zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft freigesprochen

Heute wurde vor dem Amtsgericht Osnabrück ein Paketbote freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, als Teil einer in ganz Deutschland agierenden Bande diverse Pakete entwendet zu haben.

Deshalb hatte das Amtsgericht gegen ihn einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 4.500 Euro erlassen (180 Tagessätze a 25 Euro) und ihn zusätzlich verurteilt, an die Staatskasse über 7.000 Euro zu zahlen.

Dem Strafbefehl war ein regelrechter Kampf zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht vorausgegangen. Denn der Richter hatte es zunächst abgelehnt, den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl zu erlassen, wurde dann aber vom übergeordneten Landgericht dazu verpflichtet.

Da wir gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt haben, wurde der Fall nun vor dem Amtsgericht Osnabrück verhandelt. Im Laufe des Prozesses kam ans Tageslicht, mit welchen Methoden große Paketauslieferer und ihre Subunternehmer arbeiten. Dabei wurde immer mehr deutlich, dass der Paketbote möglicherweise dachte, er würde die Pakete an die richtigen Adressaten aushändigen und nichts Böses im Schilde führte. Nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ wurde er freigesprochen.

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