Zwei Männer sind vor dem Landgericht Kiel aufgrund verschiedener Drogenstraftaten verurteilt worden. Mein Mandant hatte viermal jeweils etwas unter einem Kilo Marihuana mit dem Pkw eines Freundes nach Deutschland eingeführt. Da für jede Einfuhr nach Deutschland alleine die Mindeststrafe zwei Jahre Haft beträgt, drohte meinem Mandanten eine hohe Freiheitsstrafe.
Aufatmen konnte er nicht nur deshalb, weil das Gericht am Ende eine sehr milde Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren ausurteilte, sondern auch deshalb, weil es ihn mit der Urteilsverkündigung aus der Untersuchungshaft entlies. Der Untersuchungshaftbefehl wurde vollständig aufgehoben. Da das Gericht am ersten Hauptverhandlungstermin mitgeteilt hatte, dass eine Entlassung aus der Untersuchungshaft nicht in Betracht komme, war es dann doch eine Überraschung, dass mein Mandant – wie von mir beantragt – das Gericht als freier Mann verlassen konnte. Er kann jetzt die Freiheitsstrafe in seinem Heimatland Niederlande absitzen, wobei er gute Chancen hat, die Strafe überwiegend im offenen Vollzug zu verbringen.
Für mich geht ein anstrengender Strafprozess zu Ende, da die Fahrten nach Kiel mit Zug und Auto sehr zeitaufwändig waren.