1 Monat Haft für Verkauf eines gestohlenen Rings

Heute berichte ich von einem kleinen Fall:

Ein junger Mann hatte im Februar 2018 versucht, einen gestohlenen Ring an einen Lingener Juwelier zu verkaufen. Da der Juwelier Verdacht schöpfte, kaufte er den Ring nicht an. Wie der junge Mann an den Ring gekommen war, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. „Von einem Freund“ habe er den Ring gekauft, sagte der junge Mann vor Gericht. Er gab aber zu, es für möglich gehalten zu haben, dass der Ring gestohlen wurde.

Das Gericht verurteilte den erheblich vorbestraften Mann zu einer Freiheitsstafe von 2 Monaten, wobei eine Gesamtstrafe mit einer alten Verurteilung gebildet wurde. Aufgrund des bei einer Gesamtstrafenbildung nach dem deutschen Strafrecht vorgesehenen „Rabatts“ muss der Mann für den versuchten Ringverkauf im Ergebnis nur einen Monat Haft verbüßen. Damit schloss sich das Gericht dem Antrag des Verteidigers an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten beantragt.

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