Ein 22-jähriger Angeklagte ist vom Landgericht Aurich wegen des Vorwurfs des schweren Raubes nach vier Hauptverhandlungstagen freigesprochen worden. Der Belastungszeuge – das mutmaßliche Opfer – hatte sich in sehr große Widersprüche verwickelt und im Hauptverhandlungstermin mindestens die dritte völlig neue Variante erzählt, wie der Raub stattgefunden haben soll.
Es gab noch eine zweite Anklage gegen den Angeklagten, in welcher ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wurde. Hier blieb von den Vorwürfen nur der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte übrig, für welchen der Mann eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, erhielt. Ein gutes Ergebnis und faires Urteil in einem Verfahren, in welchem für den Angeklagten viel auf dem Spiel stand: Wäre er wegen des angeklagten schweren Raubes verurteilt worden, hätte alleine die Mindeststrafe 5 Jahre Freiheitsstrafe betragen.
Lesen Sie dazu auch den Bericht der Emder Zeitung: