„Lebenswandel“ – Berufungsgericht gibt Bewährungschance

Ein Mann war im August 2016 zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden für mehrere Diebstähle, die dieser zur Finanzierung seiner Heroinsucht begangen hatte. Auch die Untersuchungshaft wurde aufrechterhalten, der Mann musste also zunächst in Haft verbleiben.

Wir haben gegen den Untersuchungshaftbefehl erfolgreich Beschwerde eingelegt, weshalb der Mann nach wenigen Tagen aus der Haft entlassen wurde und sind gegen das Urteil in Berufung gegangen. Die Berufungsverhandlung fand jetzt Ende Dezember statt und hatte auch Erfolg: Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Auch die 3 Berufungsrichter waren der Meinung, dass der Mann tatsächlich sein Leben geändert hat. Nicht nur, dass er kein Heroin mehr genommen hatte seit rund 8 Monaten – er hatte sich auch sofort nach der Entlassung aus der Haft einen Arbeitsplatz gesucht, mit Suchtberatungsgesprächen bei der Caritas begonnen sowie sich mit seiner Frau und seinem Kind wieder angenähert, die ihn aufgrund seiner Heroinsucht verlassen hatten.

Mit einer Heroinabhängigkeit ist nicht zu spaßen und ich kann es nachvollziehen, dass Gerichte bei schwer Drogenabhängigen selten bereit sind, Bewährungsstrafen zu geben. Es gibt aber immer wieder auch positive Ausnahmen, dass sich Menschen tatsächlich ändern. Davon muss man ein Gericht überzeugen und eine Gerichtsverhandlung schon lange vorher vorbereiten, doch der Kampf lohnt sich!

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