Einen Polizisten angegriffen – ist trotzdem eine Einstellung des Strafverfahrens möglich?

Ein großes Thema in Deutschland ist die Gewalt gegen Polizeibeamte.Die Gesetze wurden deutlich verschärft und von allen Seiten wird eine harte Bestrafung der Täter gefordert. Selbstverständlich bin auch ich gegen jede Gewalt gegen Polizeibeamte und sehe, dass der Job von Polizeibeamten mit einer besonderen Gefährdung einhergeht. Trotzdem muss auf den Einzelfall geguckt werden und nicht jede Tat erfordert eine harte Bestrafung des Täters.

Ich möchte von folgendem Fall berichten: Ein nicht vorbestrafter junger Mann hatte in betrunkenem Zustand einen regelrechten „Ausraster“ und griff dabei einen Polizeibeamten an, dem glücklicherweise fast nichts passiert war. Der junge Mann entschuldigte sich bei dem Polizeibeamten und zahlte an ihn freiwillig 300 Euro als Schmerzensgeld. Unser Ziel war, eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen, weil der junge Mann Berufsschullehrer werden möchte und Angst hatte, dass ein Eintrag im Bundeszentralregister ihm hier womöglich Schwierigkeiten bereiten könnte.

Äußerst schwierig war es in unserem Fall, die Staatsanwaltschaft von der Einstellung des Strafverfahrens zu überzeugen, weil bei der Staatsanwaltschaft die Regel gilt, dass bei Straftaten gegen Polizeibeamte grundsätzlich keine Einstellung des Strafverfahrens in Frage kommt. Nach zahlreichen Gesprächen lag dann aber doch die Zustimmung der Staatsanwaltschaft vor, und der junge Mann konnte aufatmen. Wir einigten uns mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, dass das Strafverfahren gegen den jungen Mann gegen eine weitere Zahlung von 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation eingestellt wird. Ein gutes und gerechtes Ergebnis wie ich meine. Man kann eben nicht alle Fälle über einen Kamm scheren.

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