Manche Streitigkeiten sind mehr als unnötig. Wenn es wie in unserem Fall aufgrund weniger Weintrauben in einem Supermarkt zu einer Schlägerei kommt, kann man nur den Kopf schütteln.
Unsere Mandantin war mit ihrem Bruder und ihrem dreijährigen Sohn bei Netto einkaufen. Ihr Bruder hat sodann ein paar Weintrauben – ob es 2 bis 3 oder eher 15 bis 20 waren, darüber gehen die Aussagen auseinander – genommen und diese gemeinsam mit dem Sohn meiner Mandantin verzehrt. Dies sah die Verkäuferin, die ihn zur Rede stellte, woraus sich ein handfester Streit entwickelte. Wie dieser genau weiter ging, wurde von den Beteiligten sehr unterschiedlich dargestellt. Nach Darstellung der Verkäuferin hat meine Mandantin sie in der Folge beleidigt, bedroht sowie sie auch leicht gegen das Knie getreten und leicht mit der Faust an der Brille getroffen. Davon haben meine Mandantin, ihr Bruder sowie eine Kundin des Supermarktes allerdings nichts mitbekommen.
Im Ergebnis einigten wir uns in der strafrechtlichen Hauptverhandlung mit dem Richter und dem Staatsanwalt auf eine Geldzahlung in Höhe von 300 Euro an die Verkäuferin. Im Gegenzug stellte das Gericht das Strafverfahren gegen unsere Mandantin ein. Eine gute Lösung, mit der alle Seiten leben können.