Als Selbstständiger mit einem Bein im Gefängnis?

Wer sich in Deutschland selbstständig macht, muss eine Vielzahl an gesetzlichen Pflichten beachten. Wenn er dies nicht tut, macht er sich schnell strafbar und riskiert, eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe zu erhalten. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es dem Unternehmen finanziell schlecht geht.

Können beispielsweise die Sozialbeiträge für die Mitarbeiter nicht mehr bezahlt werden, macht sich der Unternehmer häufig nach § 266a Strafgesetzbuch wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt strafbar. Steckt der Unternehmer in dieser schwierigen Unternehmenslage den Kopf in den Sand und erstellt die vorgeschriebene jährliche Bilanz nicht, begeht er möglicherweise eine Straftat nach § 283 Strafgesetzbuch (der sogenannte „Bankrott“). Wenn er dann noch nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag für sein verschuldetes Unternehmen stellt, macht er sich auch noch wegen Insolvenzverschleppung nach § 15a Insolvenzordnung strafbar. Diese Liste könnte noch lange fortgesetzt werden. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass sich jeder Unternehmer rechtzeitig rechtlichen Rat einholt, dies insbesondere in schierigen Zeiten.

Im nächsten Beitrag in den kommenden Tagen berichte ich über einen italienischen Koch, der genau in die beschriebene Falle getappt ist.

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