Therapie statt Haft für Betrüger

Unser Mandant war wegen insgesamt 11 Taten des gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Amtsgericht Papenburg angeklagt. Die Betrugstaten deckten die ganze Spanne von Betrügereien ab: So hatte unser Mandant bei Ebay mehrfach teure Artikel verkauft und diese – da er sie gar nicht besaß – nach Erhalt des Geldes nie versandt. In zahlreichen Fällen hatte er Tankrechnungen nicht beglichen. Auch hatte er ein Fahrzeug, welches ihm zum Einbau einer Autogasanlage überlassen worden war, einfach weiterverkauft und ihm gelieferte Autogasanlagen nicht bezahlt.

Da er zahlreiche einschlägige Vorstrafen mitbrachte und auch aktuell mehrere Freiheitsstrafen absitzt, war die Ausgangslage zunächst einmal düstern.

Allein als Einzelstrafe pro Tat sieht das Gesetz bei gewerbsmäßigem Betrug einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Die Staatsanwältin beantragte am Ende der Verhandlung, unseren Mandanten zu zwei Freiheitsstrafen zu verurteilen, und zwar einmal zu 1 Jahr und einmal zu 1 Jahr und 8 Monaten. Danach hätte er also insgesamt 2 Jahre und 8 Monate abzusitzen gehabt.

Letztendlich ging es aber für ihn deutlich günstiger aus: Aufgrund seines umfangreichen Geständnisses verurteilte ihn das Gericht „nur“ zu einer Freiheitsstrafe von  9 Monaten sowie zu einer zweiten Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten, insgesamt also zu 1 Jahr und 11 Monaten. Außerdem ordnete das Gericht an, dass er die Möglichkeit bekommt, anstatt die Freiheitsstrafen abzusitzen eine Therapie zu absolvieren. Denn in seiner Einlassung hatte unser Mandant deutlich gemacht, dass er die Taten zur Finanzierung seiner Drogensucht begangen hatte. Für ihn ist das ein sehr gutes Ergebnis.

 

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