Vor dem Amtsgericht Ibbenbüren waren zwei Türsteher angeklagt, weil sie mehrere Gäste einer Diskothek brutal verprügelt haben sollten. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als gefährliche Körperverletzung, wofür das Gesetz Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren vorsieht.
Die Staatsanwaltschaft ging dabei davon aus, dass die Täter mit Quarz-Sand-Handschuhen auf die Gäste eingeschlagen sowie auf sie eingetreten zu haben, als sie schon am Boden lagen. Dabei soll es sich um eine regelrechte Massenschlägerei mit 15 bis 20 beteiligten Personen gehandelt haben. Ein Gast sagte vor Gericht aus, dass er aufgrund seiner schweren Verletzungen über eine Woche stationär im Krankenhaus gewesen sei.
In der Gerichtsverhandlung wurde aber nicht nur klar, wie heftig die Angriffe und Verletzungen waren. Es stellte sich auch heraus, dass der falsche Türsteher auf der Anklagebank saß. Unser Mandant soll zwar einen Gast unsanft an der Kleidung gepackt haben. Mit der anschließenden Massenschlägerei hatte er aber nichts zu tun. Das Verfahren wurde deshalb gegen ihn eingestellt. Der andere angeklagte Türsteher hingegen war gar nicht erst zum Prozess erschienen. Er wird sich auf einen neuen Strafprozess einstellen müssen, in dem möglicherweise neben ihm noch weitere Türsteher angeklagt werden.