Vor dem Landgericht Münster fand ein spannendes Berufungsverfahren gegen zwei Brüder statt. Es ging um den Vorwurf der Körperverletzung. Statt einer Freiheitsstrafe und einem zweiwöchigen Dauerarrest urteilte das Landgericht Münster jetzt eine Geldstrafe und eine Geldauflage aus. Da das Ziel ein Freispruch war, wurde Revision eingelegt.
Hier finden Sie den (wenig freundlichen) Bericht der NOZ: