Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnanbrück wurden jetzt die Plädoyers gehalten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragen jeweils einen Freispruch, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Lesen Sie dazu den nachfolgenden spannenden Bericht der NOZ. Das Urteil wird übrigens voraussichtlich am 03.06.2019 verkündet.