Ich habe einen Strafbefehl bekommen, bin ich jetzt verurteilt?
Ja, denn ein Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich. Der einzige Unterschied besteht darin, dass es keine Gerichtsverhandlung, die sogenannte Hauptverhandlung gegeben gibt, sondern der Richter ausschließlich nach Aktenlage entschieden hat.
Beachten sollten Sie, dass auch ein Strafbefehl im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis auftaucht. Wenn es sich um Ihre erste Verurteilung handelt, so wird der Strafbefehl im privaten Führungszeugnis aber nur dann erscheinen, wenn eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen verhängt worden ist. Über diese und andere Fragen berät Sie im Detail Ihr Strafverteidiger.
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