Ist das Erstgespräch immer kostenlos?

Ist das erste Gespräch bei einem Anwalt immer kostenlos?

Nein, diese Information ist falsch. Ein Anwalt darf auch eine Erstberatung in Rechnung stellen. Wie hoch die Kosten für das Erstgespräch sind, hängt in erster Linie von der zeitlichen Dauer des Gesprächs, dem Rechtsgebiet und der Fragestellung ab.

Rufen Sie uns für weitere Informationen zu den Kosten gerne an oder schreiben Sie uns eine Email. Dann teilen wir Ihnen die Kosten des Erstgesprächs mit und Sie können sich entscheiden, ob Sie zu diesen Konditionen ein Erstgespräch wünschen.

Sollten Sie sich nach dem Erstgespräch entscheiden, uns mit der weiteren Vertretung / Verteidigung zu beauftragen, so wird das für das Erstgespräch gezahlte Honorar vollständig angerechnet.

Wir klären Sie immer zu Beginn eines Mandats über die voraussichtlichen Kosten auf und Sie haben danach die Möglichkeit, sich in Ruhe zu überlegen ob Sie uns beauftragen möchten.

Die Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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