Ladendieb muss stationäre Spielsuchttherapie absolvieren

Ein von uns verteidigter Mann mittleren Alters hatte bei Edeka diverse Lebensmittel gestohlen und war deshalb nun vor dem Amtsgericht Osnabrück angeklagt. Ein Ersttäter wäre bei einem solchen Diebstahl mit einer moderaten Geldstrafe weggekommen.

Unser Mandant aber brachte 26 Vorstrafen mit, viele davon wegen Diebstahls. Alleine viermal hatte er in der Vergangenheit eine Bewährungszeit nicht durchgestanden und musste die Strafe jeweils absitzen. Zum Tatzeitpunkt stand er ebenfalls wegen Diebstahls unter laufender Bewährung. Der Weg war damit in unserem Falle eigentlich sicher geebnet hin zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Doch es kam anders: Der Richter verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von 3 Monaten. Denn unser Mandant berichtete vor Gericht sehr offen von seiner Spielsucht und seinem Wunsch, eine Therapie zu absolvieren. Diese Chance wollte der Richter ihm nicht verbauen. Als Bewährungsauflage wurde dem Mann insbesondere aufgegeben, wie von ihm selbst gewünscht eine stationäre Spielsuchttherapie zu absolvieren.

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