Dieb bekommt nach gewonnener Revision Bewährung

Wir (http://strafrechtsexperten.net/2017/10/03/freiheitsstrafe-von-1-jahr-und-6-monaten-fuer-handydieb/) und die Bildzeitung (http://www.bild.de/regional/hannover/diebstahl/vorsicht-kneipen-diebe-53362638.bild.html) hatten schon berichtet von einem unserer Mandanten, der wegen zahlreicher Diebstähle verurteilt worden war. Zunächst war er vom Amtsgericht Hannover zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung verurteilt worden, dann vom Landgericht Hannover zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Unser Mandant saß die ganze Zeit in Untersuchungshaft.

Aufgrund unserer gewonnenen Revision musste das Landgericht Hannover – mit neuen Richtern – die Hauptverhandlung nun wiederholen. Mit einem für unseren Mandanten sehr positiven Ausgang:

Er wurde zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr und einem Monat mit Bewährung verurteilt, was von Anfang an unser Ziel war. Außerdem wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil keine Revision eingelegt, weshalb es rechtskräftig geworden ist. Unserem Mandanten wünschen wir, dass er die Chance nutzt und nun wirklich keine Straftaten mehr begeht.

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